Gesetzliche Grundlage
Die kompetenten Hilfen in den Familien stützen sich auf das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
Die Grundlage bildet dabei § 27 Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit
- § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
- § 29 Soziale Gruppenarbeit
- § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 36 Mitwirkung, Hilfeplan (HPG)
Zur Sicherung des Kindeswohls gilt § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung